Limited
Falls Sie darüber nachdenken, wie es mit Ihrer Unternehmung weitergeht, empfehle ich als Lösung
die Gründung einer Limited als Auffanggesellschaft. In der Limited kann der Unternehmer seinen
bisherigen Betrieb "ungestört fortführen".
Die Limited ist schnell gegründet und sie bietet dank des englischen Trustsystems in ihrer
Verwaltung ganz erhebliche Vorteile. GmbH-spezifische Haftungstatbestände wie Insolvenzverschleppung
entfallen.
Die Gründung der Limited und ihre englische Verwaltung erfolgt seitens unserer deutschsprachigen
Steuerberater-Kanzlei in London.
Das Mandat
Ich berate zu allen Rechtsfragen rund um die Limited nach deutschem und englischem Recht und
organisiere die Gründung. Soll die Limited zugleich als Auffanggesellschaft dienen, erhält der
Mandant eine entsprechende Einweisung, wie das alte Unternehmen fortgeführt werden kann. Sie erhalten
alles aus einer Hand, auch die Anmeldung der Limited als selbständige Niederlassung zum deutschen
Handelsregister.
Meine Erfahrung
Mit Limited-Recht befasse ich mich seit 2003. Das erforderlich Spezialwissen habe ich mir im Laufe
einer intensiven Kooperation mit unserer Steuerberater-Kanzlei in London angeeignet. Rechts- und
Steuerfragen, die ich nicht kenne, bekommen wir dort garantiert beantwortet.
Kosten
Die Gebühr für die Gründungs-Beratung einer Limited samt deutscher Niederlassung beträgt 630 EUR.
Die Verwaltung der Limited in England kostet jährlich 580 GBP. Die eigentliche Gründung der Limited ist kostenfrei.
Haben Sie Fragen zur Limited und Auffanggesellschaft?
Kontakt
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Termin:
Einen Besprechungstermin
vereinbaren Sie bitte unter:
Tel.: +49(0) 30 - 306 12345
Anschrift:
Matthias Dols | Jörg Franzke
Rechtsanwälte und Notar
Schlüterstrasse 53
D-10629 Berlin
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